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Ogólne Warunki Umowy

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anwaltskanzlei Barwitzki, vertreten durch Rechtsanwalt Christof Konrad Barwitzki:

§ 1 MANDATIERUNG, EINBEZIEHUNG VON AGB

Diese allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch Anwaltskanzlei Barwitzki, vertreten durch Rechtsanwalt Barwitzki (nachfolgend Rechtsanwalt) an den Mandanten einschließlich etwaiger Geschäftsbesorgung und Prozessführung ist.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf alle künftigen Rechtsbeziehungen des Rechtsanwalts mit dem Mandanten.
Regelungen eines im Einzelfall geschlossenen Beratungsvertrages gehen vor.
Geschäftsbedingungen der Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

§ 2 MANDATSVERHÄLTNIS

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten Erfolges. Der Auftrag wird grundsätzlich dem Rechtsanwalt erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist oder durch gesonderte schriftliche Abrede vereinbart wird. In allen Fällen steht das Honorar ausschließlich dem Rechtsanwalt zu. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch den Rechtsanwalt entsprechend der nach Sachgebieten ausgerichteten, kanzleiinternen Geschäftsverteilung. Etwaige Zuständigkeitsangaben des Rechtsanwalts in einer Sozietätsbroschüre oder auf ihrer Website oder in sonstigen Verzeichnissen haben rein informatorischen Charakter und sind insofern unverbindlich. Sie führen insbesondere im Einzelfall nicht zu einer von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichenden Geschäftsverteilung.
Fernmündliche Auskünfte, Rat und Erklärungen des Rechtsanwalts sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

§ 3 KORRESPONDENZ, SCHWEIGEPFLICHT, DATENSCHUTZ UND IDENTIFIZIERUNG

Der Rechtsanwalt ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Mandanten und Dritten auch per E-Mail zu führen. Der Rechtsanwalt weist ausdrücklich darauf hin, dass die elektronische Datenübertragung per E-Mail über das Internet unsicher im Hinblick auf Vertraulichkeit und Authentizität ist und dass es bei der elektronischen Datenübertragung per E-Mail über das Internet zu Datenverlusten kommen kann sowie unbemerkt Computerviren übertragen werden können. Sollte der Mandant wegen der Möglichkeit, dass andere Internetteilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen könnten oder aus anderen, insbesondere aus vorstehend genannten, Sicherheitserwägungen, keine Kommunikation per E-Mail wünschen, ist dies dem Rechtsanwalt entsprechend mitzuteilen.
Der Rechtsanwalt ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen des Mandanten, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Der Mandant erklärt sich einverstanden, dass der Rechtsanwalt zur Durchführung des Auftrags Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, ausländischen Rechtsanwälten und sonstigen ihrerseits berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten Informationen des Mandanten mitteilt, soweit der Rechtsanwalt dies zur Durchführung des Auftrags für notwendig erachtet. Darüber hinaus darf die Weitergabe an sonstige, nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.
Der Rechtsanwalt ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten des Mandanten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Der Rechtsanwalt ist, soweit die Art des erteilten Auftrags dies gesetzlich erfordert, befugt, den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Anschrift sowie Art, Nummer und ausstellende Behörde des Personalausweises oder des Reisepasses des Mandanten festzustellen, schriftlich festzuhalten und die Aufzeichnungen hierüber sechs Jahre lang aufzubewahren.

§ 4 HAFTUNG

Die Haftung des Rechtsanwalts aus dem zwischen ihr und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnis sowie die persönliche Haftung der Rechtsanwälte auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens wird hiermit auf € 1.000.000,00 je Schadensfall beschränkt. Die persönliche Haftung der Rechtsanwälte beschränkt sich darüber hinaus auf diejenigen Partner des Rechstanwalts, die mit der Bearbeitung des Auftrags befasst waren, bei dem es durch einen beruflichen Fehler der bearbeitenden Rechtsanwälte zu einem Schaden beim Mandanten gekommen ist.
Die Haftungsbeschränkung, gilt nicht für die vom Rechtsanwalt bzw. ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Rechtsanwalts oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Der Mandant wird dem Rechtsanwalt vor der Bearbeitung einer jeden Angelegenheit alle ihm bekannten Umstände mitteilen, welche für die Höhe eines etwaigen Schadens maßgeblich sein könnten. Treten im Nachhinein Umstände ein, welche Auswirkungen auf einen etwaigen Schaden haben könnten, so wird der Mandant diese unverzüglich dem Rechtsanwalt mitteilen.
Weist eine Angelegenheit ein erkennbares Schadensrisiko auf, welches den Betrag von € 1.000.000,00 übersteigt, werden sich die Parteien darüber verständigen, ob für diese Angelegenheit eine gesonderte Haftpflichtversicherung in Höhe dieses Schadensrisikos abgeschlossen wird. In dem Fall übernimmt der Mandant die Kosten für die erhöhte Versicherungsprämie.
Die Haftung für Rechtsfragen in Angelegenheiten ausländischen Rechts oder den Rat Dritter schließt der Rechtsanwalt aus. Soweit von dem Rechtsanwalt Dritte herangezogen werden, haftet der Rechtsanwalt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Dritten.

§ 5 GEBÜHRENVEREINBARUNG NACH § 34 RVG

Die Höhe der dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren wird gesondert geregelt.
Der Rechtsanwalt ist berechtigt, monatlich abzurechnen.
Die Gebühren nach dieser Vereinbarung sind auf eine Gebühr für sonstige Tätigkeiten der Rechtsanwalts nicht anzurechnen (§ 34 Abs. 2 RVG).

§ 6 BEENDIGUNG DES MANDATSVERHÄLTNISSES

Das Vertragsverhältnis kann von dem Mandanten jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung gekündigt werden.
Das Kündigungsrecht steht auch dem Rechtsanwalt zu, wobei eine Beendigung des Mandats nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenen Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.
Die Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter dem Rechtsanwalt aus Anlass der Auftragsdurchführung überlassen hat, endet 5 Jahre nach Beendigung des Auftrags. Der Rechtsanwalt schuldet keine längere Aufbewahrung. Ausgenommen sind hiervon rechtskräftige Titel, die der Rechtsanwalt im Rahmen ihrer Auftragsdurchführung erlangt haben. Werden Unterlagen verschickt, kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.

§ 7 SICHERUNGSABTRETUNG, VERRECHNUNG MIT OFFENEN ANSPRÜCHEN

Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungs- und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an den Rechtsanwalt in Höhe der Honorarforderung sicherungshalber ab. Der Rechtsanwalt wird den Erstattungs- oder Zahlungsanspruch nicht einziehen, so lange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert oder in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
Der Rechtsanwalt ist befugt, eingehende Erstattungsbeträge und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlbeträge, die bei ihnen eingehen, mit offenen Honorarbeträgen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen.

§ 8 SONSTIGES

Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Rechtsanwalts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Mandant ist verpflichtet, Änderungen der persönlichen Verhältnisse, wie Änderung der Wohn- bzw. Geschäftsanschrift, Änderung der Rufnummer etc. dem Rechtsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die dem Rechtsanwalt aufgrund der Nichtbeachtung dieser Regelung entstehen, trägt der Mandant.
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der gesetzlichen Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Regelung.
Eine teilweise Unwirksamkeit der Mandatsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im Übrigen nicht.